Redaktion

Hinweise für Schriftführer
oder sonstige Verfasser von Texten für das Mitteilungsblatt


Bitte die Texte ausschließlich per Mail senden an:
hettstadt@typo-werkstatt.de       bzw.     margetshoechheim@typo-werkstatt.de



1. Allgemeine Hinweise:

Redaktionelle Beiträge Maximal ½ DIN A4 - Seite Text (ca. 3.500 Zeichen), bei zu langem Text behält sich die Redaktion Kürzungen vor. Zur besseren Verständlichkeit behält sich die Redaktion auch stilistische Änderungen vor. In begründeten Ausnahmefällen oder wenn mehrere Veranstaltungen angekündigt werden, sind Texte bis zu 3/4 DINA 4 Seite möglich.

         

Bitte die 6 „W“ beachten: Wer macht was, wann, wo – wie und warum wird es gemacht.

       

Bitte sachliche Informationen bringen (kein ausschmückendes Beiwerk und „Erlebniserzählungen“).
Wenn im Text steht
„der Kassier gab seinen Bericht“, „der Schriftführer gab seinen Bericht“, „der/die Vorsitzende begrüßte die Mitglieder“, dann ist dies keine wirklich wichtige Information. Sachlich, knapp und präzise sollte der Bericht sein. Bei der Erstellung von Texten immer auch an das Leseverhalten der Bürger denken! Wer liest schon alles? Außerdem wollen wir ein ansprechendes Mitteilungsblatt machen.

         

Das Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt dient der Vorankündigung
und soll keine Nachberichterstattung sein.

Beiträge über bereits stattgefundene Ereignisse (Generalversammlung, Fest) können nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, z. B. Neuwahlen bei Vereinen, Jubiläumsfeste und Spendenübergaben.


Das Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim dient vor allem der Vorankündigung,
kurze Nachberichte mit Bildern sind möglich.
     

Jeder Text muss eine „Unterschrift“ tragen (Name des Schriftführers oder wer den Text erstellt hat).

Handgeschriebene Artikel können nicht angenommen werden. Auch eine telefonische Durchsage des Textes kann nicht erfolgen. Die Texte für das jeweils nächste Mitteilungsblatt können laufend abgegeben werden, nicht nur genau zum Redaktionsschluss.

               

             

Anstehende Termine können 1 x !!!!! mit komplettem Text veröffentlicht werden (auch Generalversammlungen usw.). Ansonsten kann ein Hinweis im Vorfeld, bzw. eine Erinnerung daran erfolgen! Es kann nicht die komplette Tagesordnung einer Versammlung mehrmals veröffentlicht werden.


                 


2. Veröffentlichung von Bildern:
Wir versuchen das Gemeindeleben möglichst lebendig auch mit Bildern zu präsentieren. Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Größe ein Bild veröffentlicht wird, liegt ausschließlich bei der Redaktion, bzw. der Gemeinschaftsvorsitzenden und ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Platz im Layout. Zu viele Bilder erhöhen die Seitenzahl und übersteigen den finanziellen Rahmen für die Produktion.

 

Möglichst „Kopf- oder Brustbilder“ zur Verfügung stellen, Details sollten gut zu erkennen sein.
Zu viele Personen auf dem Foto sind nach dem Druck kaum noch zu erkennen.

   

Die Fotos bitte möglichst digital erstellen und als JPG-Datei zur Verfügung stellen – Bilder nicht extra klein rechnen !!!!

           

     

Aus urheberrechtlichen Gründen muss ersichtlich sein, von wem das Foto stammt. Wenn kein Name angegeben ist, wird es dem betreffenden Verein zugeordnet; allerdings ohne jegliche Haftung durch die Redaktion für eventuelle Urheberansprüche.



3. Urheberrechte von Fremddateien:

Schicken Sie uns nur Grafiken oder Fotos für die Sie auch die Veröffentlichungsrechte haben. Falls Urhebernennung notwendig, bitte unbedingt mit angeben. Vorsicht bei der Verwendung von Dateien aus dem Internet, für die meisten ist ein Lizenserwerb nötig oder zu mindest die Urhebernennung. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für eventuelle Urheberansprüche von geschickten Dateien.



4. Politische Vereine und Verbände:
Politische Parteien und Gruppierungen haben keine Darstellungsmöglichkeit im Gemeindeblatt.

Es können lediglich Termine und Veranstaltungen bekannt gegeben werden.



5. Gestaltete Anzeigen größer als 1/4 Seite von Vereinen:
Vereine können pro Jahr maximal eine Seite kostenfrei für bereits gestaltete Veranstaltungsanzeigen nutzen. Die geeignete Größe der Anzeige wird von der Redaktion je nach Lesbarkeit entschieden und eventuell grafisch optimiert. Werbestreifen von Sponsoren werden nicht mit abgebildet. Alternativ zu einer ganzen kostenfreien Seite können auch zwei 1/2 Seiten kostenfrei platziert werden.

       

Darüber hinausgehende zusätzliche Anzeigen werden zum Preis der Privat-Anzeigen abgerechnet.



6. Kondolenzanzeigen
Kondolenzanzeigen sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden zum Preis der Privat-Anzeigen abgerechnet.



7. Leserbriefe
Leserbriefe werden grundsätzlich nicht abgedruckt.



8. „Fotoseiten“
Ganze „Fotoseiten“ können nicht angenommen und veröffentlicht werden.

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